Versicherungen

Die gesetzlichen Krankenkassen sind durch den Gesetzgeber verpflichtet, eine ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige Behandlung zu finanzieren. Diese Verpflichtung stellt alle Patienten auf der beschriebenen Leistungsbasis sicher, deren Befunde den kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 3-5 entsprechen. Die Symptome, die eine solche Einstufung veranlassen, sind genau definiert.

Zu Ihrer Information stellen wir Ihnen im Bereich „Medien“ eine Liste dieser KIG-Indikationskriterien mit klinischen Beispiele vor, damit sie selbst einschätzen können, ob eine Erkrankung bei Ihrem Kind möglicherweise zutrifft, die den Abschluss einer Zusatzversicherung sinnvoll erscheinen lässt. Die Schwierigkeit besteht darin, dass Sie bei einer Beratung durch einen Zahnarzt bereits das erste fachmännische Urteil gehört haben und dadurch eine Zusatzversicherung nicht mehr abschließen können. Schwieriger wird es auch dadurch, dass manche Zusatzversicherungen nur zahlen, wenn die KIG-Stufen 1 und 2 in Frage kommen, während die meisten Zusatzversicherungen nur bei der KIG-Stufe 3-5 als Ergänzug zur gesetzlichen Versicherung zahlen. Deshalb ist das genaue Hinterfragen der Bedingungen einer Zusatzversicherung auf einem guten Kenntnisstand hilfreich. Diese Informationen wollen wir Ihnen im bald erscheinenden KIG-Berater (www.kig-berater.de) bereitstellen.

Patienten, die vermuten, dass eine kieferorthopädische Behandlung notwendig wird, sollten sich vor dem Kontakt mit Zahnarzt oder Kieferorthopäden über Zusatzversicherungen genau informieren. Zusatzversicherungen für den Bereich Kieferorthopädie sind sinnvoll, da sie Leistungen (meist zu 50%) aus dem Bereich übernehmen, den die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht übernehmen dürfen.Diese Versicherungen müssen vor der ersten kieferorthopädischen Beratung durch einen Fachmann (Zahnarzt, Kieferorthopädie) abgeschlossen werden. Zusatz-Versicherungen haben bis zum Eintritt der Leistungspflicht meist eine Karenzzeit von ca. 8 Monaten.

Patienten, die in die KIG- Gruppe 1 und 2 eingeordnet werden müssen, können auch für diesen Bereich wirkende private Zusatz- Krankenversicherungen vor der kieferorthopädischen Beratung abschließen.

Liste der derzeit möglichen Versicherungsformen

Jegliche Haftung für Inhalt und Vollständigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen. Für die Aktualität der Angaben wird keine Gewähr übernommen, da sich die Interpretation der Leistungsinhalte ändern kann, worüber nur die Versicherungen selbst Auskunft geben können.

 

Ausführliche Informationen können Sie auch aus dem Sonderheft «Kieferorthopädie» der Stiftung Warentest entnehmen, in der auch allgemein gültige Preise in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht sind.